OPM GmbH · ZUGFeRD Validator
Stand: Oktober 2026
Diese Seite sagt in klaren Worten, worauf Sie sich verlassen können: wie oft der Dienst erreichbar ist, wie schnell wir antworten, wenn etwas nicht geht, und was Sie tun können, wenn wir unser Wort nicht halten. Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir peilen 99 % im Jahresmittel an. Die Schnittstelle schreibt jede halbe Minute mit, ob sie läuft. Fehlt eine Minute, steht sie in unserer Auswertung, auch wenn niemand sie bemerkt hat.
Geht gar nichts mehr, melden wir uns in Skalieren binnen vier Stunden. Die Frist läuft werktags von 9 bis 17 Uhr; was nachts eingeht, zählt ab dem nächsten Morgen. Und Antwort heißt ein Mensch, der sich die Sache angesehen hat, keine Eingangsbestätigung.
Verfehlen wir das Ziel deutlich, können Sie sofort kündigen, und wir erstatten den im Voraus gezahlten Rest. Kein Antrag, keine Gutschrift, die Sie erst wieder bei uns ausgeben müssen.
(1) Diese Zusagen gelten für die kostenpflichtigen Tarife Automatisieren und Skalieren sowie für Enterprise-Verträge, soweit dort nichts anderes vereinbart ist.
(2) Sie gelten für die Schnittstelle unter api.zugferd-validator.de mit den Funktionen Validieren, Erstellen, Reparieren, XML-Auslesen und Konsistenzprüfung, über REST wie über den MCP-Client.
(3) Sie gelten nicht für den kostenlosen Tarif und nicht für Sandbox-Schlüssel. Dort besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit.
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an.
(2) Der Dienst gilt in einer Minute als verfügbar, wenn er in dieser Minute Anfragen annimmt und beantwortet. Als Ausfall zählt eine Minute, in der die Schnittstelle nicht erreichbar ist oder auf fehlerfreie Anfragen mit einem Serverfehler (Statuscode 500 bis 599) antwortet.
(3) Die Verfügbarkeit berechnet sich als Anteil der verfügbaren Minuten an allen Minuten des Zeitraums, abzüglich der Zeiten nach § 3.
(1) Angekündigte Wartung. Der Anbieter kündigt sie mindestens 24 Stunden vorher in Textform an. Sie dauert höchstens 4 Stunden im Kalendermonat und liegt außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr an Werktagen.
(2) Störungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere fehlerhafte Anfragen, das Überschreiten der im Tarif genannten Grenzen und missbräuchliche Nutzung.
(3) Ausfälle des öffentlichen Internets, des Anschlusses des Kunden und der von ihm eingesetzten Systeme.
(4) Höhere Gewalt und Angriffe von außen, die auch bei zumutbarer Vorsorge nicht abzuwehren waren.
(5) Zeiten, in denen der Zugang nach § 4 Abs. 4 der AGB wegen Zahlungsverzugs beschränkt ist.
(6) Ausdrücklich nicht ausgenommen sind Ausfälle des Rechenzentrums und der Server, auf denen der Dienst läuft, sowie Unterbrechungen durch Aktualisierungen des Dienstes. Diese Vorleistungen hat der Anbieter ausgesucht, nicht der Kunde, und er steht dafür ein.
(1) Der Anbieter misst die Verfügbarkeit minutengenau und fortlaufend. Auf Verlangen legt er den Wert des abgelaufenen Monats und die Zeiten der Ausfälle vor.
(2) Der Kunde darf eigene Messungen vorlegen. Sie werden berücksichtigt, wenn sie von außerhalb seines eigenen Netzes stammen, mindestens einmal je Minute messen und die geprüfte Adresse sowie die Antwort des Dienstes festhalten.
(3) Weichen beide Messungen voneinander ab, gilt die für den Kunden günstigere, soweit sie den Anforderungen aus Absatz 2 genügt.
(1) Störungen melden Sie an info@zugferd-validator.de, mit einer kurzen Beschreibung, dem Zeitpunkt und, soweit vorhanden, der Anfrage und der Antwort des Dienstes.
(2) Geschäftszeit ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg. Die Fristen laufen nur während dieser Zeit. Geht eine Meldung außerhalb ein, beginnt die Frist mit dem nächsten Beginn der Geschäftszeit. Eine Meldung um 22 Uhr am Dienstag ist danach am Mittwoch um 13 Uhr zu beantworten.
(3) Innerhalb dieser Fristen antwortet der Anbieter:
| Fall | Skalieren | Automatisieren |
|---|---|---|
| Der Dienst ist nicht nutzbar. | 4 Stunden | 2 Werktage |
| Eine Funktion fällt aus oder liefert falsche Ergebnisse, der Betrieb geht eingeschränkt weiter. | 1 Werktag | 2 Werktage |
| Frage, Hinweis oder Fehler ohne Einfluss auf den Betrieb. | 2 Werktage | 2 Werktage |
(4) Antwort heißt: Eine Person hat die Meldung gelesen, sie bewertet und sich bei Ihnen gemeldet. Eine Frist für die Behebung sagt der Anbieter nicht zu; an einer Störung, die den Dienst unbenutzbar macht, arbeitet er ohne Unterbrechung, bis sie behoben ist oder ein Weg daran vorbei gefunden ist.
(1) Liegt die gemessene Verfügbarkeit in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten unter 95 % oder in den letzten zwölf Monaten unter 99 %, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(2) Das Recht aus Absatz 1 erlischt, wenn der Kunde es nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf des betroffenen Zeitraums ausübt.
(3) Kündigt der Kunde nach Absatz 1, erstattet der Anbieter im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10 der AGB. Unberührt bleibt insbesondere die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Der Anbieter zieht einmal täglich einen vollständigen Abzug der Betriebsdaten. Im Fall einer Wiederherstellung gehen damit höchstens die Daten eines Tages verloren.
(2) Nach einem Datenverlust stellt der Anbieter den Betrieb innerhalb eines Werktages aus dem jüngsten brauchbaren Abzug wieder her.
(3) Ihre Rechnungs- und Prüfdaten werden nur für die Dauer der jeweiligen Anfrage verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert (§ 8 Abs. 2 der AGB). Eine Sicherung dieser Inhalte findet deshalb nicht statt und ist auch nicht geschuldet.
(1) Der Dienst läuft in einem Rechenzentrum in Deutschland. Ein Wechsel des Standorts innerhalb der Europäischen Union bleibt möglich; der Anbieter kündigt ihn 30 Tage vorher an.
(2) Zu den eingesetzten Unterauftragnehmern und zur Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(1) Diese Zusagen gelten für die Laufzeit des Vertrags über den jeweiligen Tarif.
(2) Änderungen zu Ihrem Nachteil kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher in Textform an; sie werden frühestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Widersprechen Sie, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt.
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