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E-Rechnungspflicht 2025/2026: Wer muss wann?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen kommt gestaffelt: ab 2027 für größere Unternehmen, ab 2028 für alle. Hier sind die Fristen, Ausnahmen und zulässigen Formate kompakt erklärt.

Aktualisiert: Juni 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

Was ist eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische, elektronische Verarbeitung ermöglicht. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. Eine eingescannte Papierrechnung oder eine einfache PDF erfüllt das nicht — sie gilt seit 2025 als sonstige Rechnung.

In Deutschland erfüllen vor allem zwei Formate die Anforderungen:

Wenn du wissen willst, welches Format zu dir passt, hilft der Vergleich ZUGFeRD vs. XRechnung vs. Factur-X.

Zeitplan und Übergangsfristen

Die Pflicht wurde mit dem Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG) eingeführt und gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Der Empfang ist sofort Pflicht, beim Versand greifen gestaffelte Übergangsregeln:

AbWas gilt
01.01.2025Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand sind Papier und PDF (mit Zustimmung des Empfängers) weiterhin erlaubt.
01.01.2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz (2026) müssen E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen noch Papier/PDF nutzen.
01.01.2028Vollständige Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Auch EDI-Verfahren müssen dann ein EN-16931-konformes Format liefern können.
Auch wenn du erst ab 2027/2028 ausstellen musst: Empfangen musst du schon heute. Stelle sicher, dass eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien in deinem System ankommen und lesbar sind.

Wer ist betroffen — und wer nicht?

Betroffen sind Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen (B2B). Nicht von der Pflicht erfasst sind insbesondere:

Welche Formate sind zulässig?

Zulässig ist jedes Format, das EN 16931 erfüllt. Praktisch relevant in Deutschland:

Die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL enthalten keinen vollständigen Rechnungsdatensatz und erfüllen die Pflicht nicht. Verwende mindestens das Profil EN16931.

Was bedeutet EN 16931?

EN 16931 ist die europäische Norm für das semantische Datenmodell einer elektronischen Rechnung. Sie legt fest, welche Felder (Business Terms, BT-xxx) vorhanden sein müssen und welche Geschäftsregeln (Business Rules, BR-xxx) gelten. Deutschland ergänzt diese mit den KoSIT-Regeln (Präfix BR-DE). Verstößt eine Rechnung gegen eine Regel, schlägt die Validierung fehl — eine Übersicht aller Fehler findest du im Fehlercode-Lexikon.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Empfang sicherstellen: Prüfe, ob deine Buchhaltungs- oder ERP-Software XRechnung und ZUGFeRD entgegennehmen und verarbeiten kann.
  2. Ausgehende Rechnungen umstellen: Wähle ein Format (meist ZUGFeRD im B2B, XRechnung gegenüber Behörden) und richte die Erzeugung ein.
  3. Validieren: Prüfe erstellte Rechnungen vor dem Versand gegen EN 16931, damit sie beim Empfänger nicht abgelehnt werden. Wie das geht, zeigt die Anleitung XRechnung validieren.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen wird gestaffelt eingeführt: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle inländischen B2B-Umsätze.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine reine PDF- oder Papierrechnung gilt seit 2025 als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD (ab 2.0.1). ZUGFeRD ist ein Hybrid aus PDF und eingebettetem XML — entscheidend ist der maschinenlesbare XML-Teil.
Wer ist von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Endverbraucher (B2C), Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise sowie bestimmte steuerfreie Umsätze. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen seit 2025 selbst keine E-Rechnungen ausstellen, aber wie alle anderen empfangen können.
Welche Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht?
Zulässig sind alle Formate nach EN 16931. In Deutschland vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 im Profil EN16931 oder höher. Die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen für eine vollständige Rechnung nicht aus.
Wie prüfe ich, ob meine E-Rechnung der Pflicht entspricht?
Validiere die Rechnung gegen EN 16931. Der ZUGFeRD Validator prüft ZUGFeRD-, Factur-X- und XRechnung-Dateien automatisch und meldet jeden Verstoß mit Regel-ID, Feld und Korrekturvorschlag — so ist die Rechnung formal konform und beim Empfänger verarbeitbar.

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Stand Juni 2026 und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und BMF-Schreiben.

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