Worum geht es bei BR-DEC?
Die Regelgruppe BR-DEC prüft rein das Zahlenformat: Fast jeder Geldbetrag in einer E-Rechnung darf höchstens zwei Nachkommastellen tragen. Das ist kein Umsatzsteuer-Thema, sondern eine Rundungs- und Formatvorgabe aus EN 16931. Im deutschen B2B tritt ein Verstoß meist auf, wenn ein System Beträge mit drei oder mehr Stellen ausgibt, etwa durch ungerundete Zwischenergebnisse aus Menge mal Einzelpreis oder aus Prozent-Rechnungen bei Ab- und Zuschlägen. Der rote Faden: Jeder Betrag muss vor dem Schreiben ins XML auf zwei Stellen gerundet sein. Die Regeln decken alle Ebenen ab: Positionsbeträge, Dokument-Ab- und -Zuschläge, die USt-Aufschlüsselung und die Rechnungssummen.
Alle Regeln der Gruppe BR-DEC
Der Betrag eines Abschlags auf Dokumentebene (BT-92) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Grundbetrag eines Abschlags auf Dokumentebene (BT-93) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Betrag eines Zuschlags auf Dokumentebene (BT-99) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Grundbetrag eines Zuschlags auf Dokumentebene (BT-100) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Die Summe der Nettobeträge aller Rechnungspositionen (BT-106) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Die Summe der Abschläge auf Dokumentebene (BT-107) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Die Summe der Zuschläge auf Dokumentebene (BT-108) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Rechnungsgesamtbetrag ohne USt (BT-109) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Gesamtbetrag der USt (BT-110) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Rechnungsgesamtbetrag mit USt (BT-112) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Gesamtbetrag der USt in Buchungswährung (BT-111) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der bereits gezahlte Betrag (BT-113) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Rundungsbetrag (BT-114) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der fällige Zahlbetrag (BT-115) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Die Bemessungsgrundlage je Steuerkategorie (BT-116) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Steuerbetrag je Steuerkategorie (BT-117) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Nettobetrag einer Rechnungsposition (BT-131) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Betrag eines Abschlags auf Positionsebene (BT-136) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Grundbetrag eines Abschlags auf Positionsebene (BT-137) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Betrag eines Zuschlags auf Positionsebene (BT-141) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
Der Grundbetrag eines Zuschlags auf Positionsebene (BT-142) darf höchstens 2 Nachkommastellen haben.
BR-DEC automatisch prüfen
Statt das XML von Hand zu durchsuchen, kannst du deine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei online validieren – du bekommst jeden Verstoß mit Regel-ID, betroffenem Feld, Korrekturvorschlag und XPath, als lesbaren Report oder als JSON über die API.