Worum geht es bei BR-E?
Die Regelgruppe BR-E gilt fuer die Steuerkategorie "Steuerbefreiung" (Category Code E, Exempt from VAT). Sie greift bei echter Steuerbefreiung nach Paragraf 4 UStG, etwa bei Heilbehandlung, Vermietung oder Versicherungsleistungen: Der Steuersatz ist 0, der Steuerbetrag ist 0, aber es faellt anders als bei Nullsatz-Umsaetzen kein Vorsteuerabzug an. Im deutschen B2B tritt die Kategorie auf, sobald ein Verkaeufer eine nach Paragraf 4 UStG befreite Leistung abrechnet. Roter Faden: Zu jeder Position, jedem Abschlag und jedem Zuschlag mit Code E gehoert genau eine USt-Aufschluesselung (BG-23), der Verkaeufer muss steuerlich identifizierbar sein (USt-IdNr, Steuernummer oder Steuervertreter), Satz und Betrag stehen auf 0, und ein Grund der Steuerbefreiung ist Pflicht.
Alle Regeln der Gruppe BR-E
Enthaelt eine Rechnung eine Position, einen Abschlag oder einen Zuschlag mit dem Steuerkategorie-Code Steuerbefreiung, dann muss sie genau eine USt-Aufschluesselung (BG-23) mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) Steuerbefreiung enthalten.
Enthaelt eine Rechnung eine Position, deren Steuerkategorie-Code (BT-151) Steuerbefreiung ist, dann muss die USt-IdNr des Verkaeufers (BT-31), die Steuernummer des Verkaeufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr des Steuervertreters des Verkaeufers (BT-63) angegeben sein.
Enthaelt eine Rechnung einen Abschlag auf Dokumentenebene, dessen Steuerkategorie-Code (BT-95) Steuerbefreiung ist, dann muss die USt-IdNr des Verkaeufers (BT-31), die Steuernummer des Verkaeufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr des Steuervertreters des Verkaeufers (BT-63) angegeben sein.
Enthaelt eine Rechnung einen Zuschlag auf Dokumentenebene, dessen Steuerkategorie-Code (BT-102) Steuerbefreiung ist, dann muss die USt-IdNr des Verkaeufers (BT-31), die Steuernummer des Verkaeufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr des Steuervertreters des Verkaeufers (BT-63) angegeben sein.
In einer Rechnungsposition, deren Steuerkategorie-Code (BT-151) Steuerbefreiung ist, muss der Steuersatz der Position (BT-152) 0 (null) sein.
In einem Abschlag auf Dokumentenebene, dessen Steuerkategorie-Code (BT-95) Steuerbefreiung ist, muss der Steuersatz des Abschlags (BT-96) 0 (null) sein.
In einem Zuschlag auf Dokumentenebene, dessen Steuerkategorie-Code (BT-102) Steuerbefreiung ist, muss der Steuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (null) sein.
In einer USt-Aufschluesselung mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) Steuerbefreiung muss die Bemessungsgrundlage (BT-116) der Summe der Netto-Positionsbetraege minus Abschlaege plus Zuschlaege entsprechen, die steuerbefreit sind.
In einer USt-Aufschluesselung mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) Steuerbefreiung muss der Steuerbetrag der Kategorie (BT-117) 0 (null) sein.
Eine USt-Aufschluesselung mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) Steuerbefreiung muss einen Code fuer den Grund der Steuerbefreiung (BT-121) oder einen Text fuer den Grund der Steuerbefreiung (BT-120) enthalten.
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