Worum geht es bei BR-IC?
Die Steuerkategorie "Innergemeinschaftliche Lieferung" (Code K) deckt steuerfreie Warenlieferungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land ab, nach Paragraf 4 Nr. 1b in Verbindung mit Paragraf 6a UStG. Im deutschen B2B tritt sie auf, wenn ein Verkaeufer Waren an einen Kunden mit gueltiger auslaendischer USt-IdNr in einem anderen Mitgliedstaat liefert. Der rote Faden: Steuersatz 0, Steuerbetrag 0, und die Rechnung muss den Nachweis der Befreiung tragen. Dazu gehoeren die USt-IdNr von Verkaeufer UND Kaeufer, ein Grund der Steuerbefreiung sowie Angaben zu Lieferdatum oder Abrechnungszeitraum und zum Bestimmungsland. Die BR-IC-Regeln erzwingen genau diese Pflichtangaben und die Null-Werte in der USt-Aufschluesselung.
Alle Regeln der Gruppe BR-IC
Enthaelt eine Rechnung eine Position, einen Abschlag oder einen Zuschlag mit der Steuerkategorie 'Innergemeinschaftliche Lieferung', muss die USt-Aufschluesselung genau einen Eintrag mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) 'Innergemeinschaftliche Lieferung' haben.
Steht in einer Rechnungsposition der Steuerkategorie-Code des Artikels (BT-151) auf 'Innergemeinschaftliche Lieferung', muss die Rechnung die USt-IdNr des Verkaeufers (BT-31) oder die USt-IdNr des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr des Kaeufers (BT-48) enthalten.
Traegt ein Abschlag auf Dokumentebene den Steuerkategorie-Code (BT-95) 'Innergemeinschaftliche Lieferung', muss die Rechnung die USt-IdNr des Verkaeufers (BT-31) oder die USt-IdNr des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr des Kaeufers (BT-48) enthalten.
Traegt ein Zuschlag auf Dokumentebene den Steuerkategorie-Code (BT-102) 'Innergemeinschaftliche Lieferung', muss die Rechnung die USt-IdNr des Verkaeufers (BT-31) oder die USt-IdNr des Steuervertreters (BT-63) sowie die USt-IdNr des Kaeufers (BT-48) enthalten.
Steht in einer Rechnungsposition der Steuerkategorie-Code des Artikels (BT-151) auf 'Innergemeinschaftliche Lieferung', muss der Steuersatz des Artikels (BT-152) 0 (null) sein.
Traegt ein Abschlag auf Dokumentebene den Steuerkategorie-Code (BT-95) 'Innergemeinschaftliche Lieferung', muss der Steuersatz des Abschlags (BT-96) 0 (null) sein.
Traegt ein Zuschlag auf Dokumentebene den Steuerkategorie-Code (BT-102) 'Innergemeinschaftliche Lieferung', muss der Steuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (null) sein.
In einer USt-Aufschluesselung mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) 'Innergemeinschaftliche Lieferung' muss die Bemessungsgrundlage (BT-116) der Summe der Netto-Positionsbetraege minus Abschlaege plus Zuschlaege dieser Kategorie entsprechen.
In einer USt-Aufschluesselung mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) 'Innergemeinschaftliche Lieferung' muss der Steuerbetrag (BT-117) 0 (null) sein.
Eine USt-Aufschluesselung mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) 'Innergemeinschaftliche Lieferung' muss einen Code fuer den Grund der Steuerbefreiung (BT-121) mit der Bedeutung 'Innergemeinschaftliche Lieferung' oder den entsprechenden Befreiungstext (BT-120) tragen.
Hat eine Rechnung eine USt-Aufschluesselung mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) 'Innergemeinschaftliche Lieferung', darf das tatsaechliche Lieferdatum (BT-72) oder der Abrechnungszeitraum (BG-14) nicht leer sein.
Hat eine Rechnung eine USt-Aufschluesselung mit dem Steuerkategorie-Code (BT-118) 'Innergemeinschaftliche Lieferung', darf der Laendercode des Bestimmungslands (BT-80) nicht leer sein.
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