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PEPPOL-EN16931-R041 PEPPOL-BIS-Regeln (Peppol)

PEPPOL-EN16931-R041 beheben: Grundbetrag fehlt bei Prozentangabe

Wird bei einem Nachlass oder Zuschlag ein Prozentsatz angegeben, muss auch der zugehörige Grundbetrag vorhanden sein.

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Was bedeutet PEPPOL-EN16931-R041?

Ein Prozentsatz ohne Bezugsgröße ist nicht nachvollziehbar. PEPPOL verlangt deshalb, dass zu jedem Prozentsatz auch der Grundbetrag ausgewiesen wird, auf den er sich bezieht.

Häufige Ursachen für PEPPOL-EN16931-R041

So behebst du PEPPOL-EN16931-R041

  1. Fehlerhafte Stelle im XML finden. Öffne die XML der E-Rechnung und navigiere zur betroffenen Stelle über den folgenden XPath:
  2. Korrektur einsetzen. Ergänze den Grundbetrag (BasisAmount) des Nachlasses/Zuschlags oder entferne den Prozentsatz, wenn er nicht benötigt wird.
  3. Erneut validieren. Speichere die Datei und validiere sie erneut, um zu prüfen, dass PEPPOL-EN16931-R041 nicht mehr gemeldet wird.
Konkreter Korrekturvorschlag

Ergänze den Grundbetrag (BasisAmount) des Nachlasses/Zuschlags oder entferne den Prozentsatz, wenn er nicht benötigt wird.

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